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      Barrierefreie Website ist jetzt Pflicht

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      WEVENTURE 08/01/25

      Seit dem 28. Juni 2025 ist es offiziell: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nun in Kraft – und mit ihm die Pflicht zur barrierefreien Website für viele Unternehmen. Ob Online-Shop, App oder Buchungsplattform: Wenn du digitale Dienstleistungen anbietest, musst du sicherstellen, dass dein Angebot für alle Menschen zugänglich ist – unabhängig von Einschränkungen, Behinderungen oder der genutzten Technik. Wer bis dahin nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil.

      Doch digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine Pflicht – sie ist ein echter Gewinn: Du erreichst eine größere Zielgruppe, verbesserst die Nutzerfreundlichkeit für alle (z. B. mobil oder im Alter) und stärkst gleichzeitig deine Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Kurz gesagt: Du investierst nicht nur in Inklusion, sondern auch in Reichweite, Usability und SEO. Es lohnt sich, jetzt aktiv zu werden – und nicht erst dann, wenn der Countdown abgelaufen ist.

      WEVENTURE unterstützt dich dabei: Als Agentur für Barrierefreiheit in Berlin helfen wir dir mit Accessibility-Audits, konkrete Maßnahmen oder auch komplette Umsetzung. Alternativ kannst du in unserem Ratgeber Schritt für Schritt nachlesen, wie du deine Website barrierefrei machst – verständlich erklärt und sofort umsetzbar.


      In diesem Artikel

      Definition – Was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit bei einer Website?

      Barrierefreiheit im Netz bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen genutzt werden können. Laut dem BFSG müssen digitale Angebote so gestaltet sein, dass sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“ (§3 Abs. 1 BFSG).

      Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ein Schritt in Richtung digitale Inklusion

      Die digitale Barrierefreiheit hat eine lange Reise hinter sich, bevor sie in Europa und Deutschland nun allmählich zur Pflicht wird. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, erreicht diese Entwicklung einen entscheidenden Meilenstein. Aber wie kam es dazu? Hier ist ein Blick auf die rechtliche Geschichte der Barrierefreiheit im digitalen Raum.

      Die Grundlagen: Der European Accessibility Act und die WCAG-Richtlinien

      Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz basiert auf der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA), die 2019 verabschiedet wurde. Ziel des EAA ist es, die Barrierefreiheit in der Europäischen Union einheitlich zu regeln und für alle zugänglich zu machen.

      Der EAA verpflichtet Mitgliedsstaaten dazu, Gesetze zu schaffen, die digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei machen. Dazu gehören:

      • Websites und Apps.
      • E-Books und digitale Inhalte.
      • Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und andere interaktive Terminals.
      • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen.

      Die EU hat erkannt, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist, sondern auch wirtschaftliche Vorteile bietet – für Unternehmen, die ihre Zielgruppe erweitern, und für die Gesellschaft insgesamt. Der EAA beruft sich dabei auf die Grundprinzipien der WCAG – der Web Content Accessibility Guidelines.

      Die WCAG sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie bieten klare Vorgaben, wie Websites und digitale Anwendungen gestaltet werden müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen.

      Die Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien, die sicherstellen, dass digitale Inhalte:

      • Wahrnehmbar sind: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass Nutzer:innen sie mit unterschiedlichen Sinnesfähigkeiten erfassen können.
      • Bedienbar sind: Nutzer:innen müssen jede Funktion ohne Hindernisse nutzen können – auch ohne Maus.
      • Verständlich sind: Inhalte und Navigation müssen klar und einfach sein.
      • Robust sind: Inhalte müssen mit allen Hilfsmitteln kompatibel sein, wie Screenreadern oder Braille-Displays.

      Die WCAG unterscheiden drei Konformitätsstufen, die den Grad der Barrierefreiheit beschreiben:

      • A: Grundlegende Anforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen, z. B. Alternativtexte für Bilder.
      • AA: Erweiterte Anforderungen, die eine breitere Zugänglichkeit sicherstellen, z. B. ausreichende Farbkontraste und klare Fokusmarkierungen.
      • AAA: Höchste Anforderungen, die maximale Barrierefreiheit bieten, z. B. vollständige Audiodeskriptionen für Videos.

      Für das BFSG sind die Stufen A und AAverpflichtend. Die AAA-Stufe ist nicht erforderlich, bietet jedoch zusätzliche Barrierefreiheit und kann für Unternehmen, die sich abheben möchten, interessant sein.

      Wen betrifft die neue Pflicht zur Barrierefreiheit?

      Seit dem 28. Juni 2025 ist es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören zum Beispiel:

      • E-Commerce-Websites: Online-Shops, Marktplätze, Buchungsportale.
      • Finanzdienstleister: Banken, Versicherungen und Kreditplattformen.
      • Reiseanbieter: Webseiten für Reisebuchungen, Ticketshops und Mobilitätsservices.
      • Telekommunikationsanbieter: Portale für Internet- und Mobilfunkverträge.
      • Medienanbieter: Streaming-Dienste, Nachrichtenseiten und Apps.

      Kurz gesagt: Wenn du ein digitales Angebot betreibst, das von der Öffentlichkeit genutzt wird, könnte das Gesetz auch dich betreffen.

      Welche Ausnahmen gibt es für Website-Betreiber?

      Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, ihre Websites oder Apps barrierefrei zu machen. Ausnahmen gelten u.a. für:

      • Kleine Unternehmen (KMU): Wenn dein Dienstleistungs-Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und dein Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt, bist du nicht direkt betroffen. Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind jedoch nicht ausgenommen und müssen die Anforderungen erfüllen.
      • B2B Produkte/Dienstleistungen: Angebote, die ausschließlich für den B2B-Bereich konzipiert sind und nicht von Endverbraucher:innen genutzt werden, fallen nicht unter das BFSG.
      • Interne Systeme: Websites und Tools, die nur intern genutzt werden und keinen öffentlichen Zugang haben, fallen nicht unter die Vorgaben.

      Trotzdem: Auch wenn dein Unternehmen formal nicht verpflichtet ist, lohnt es sich, in Barrierefreiheit zu investieren – für eine größere Zielgruppe, bessere SEO-Ergebnisse und eine stärkere Markenwahrnehmung.

      Was passiert, wenn Unternehmen die Vorgaben nicht erfüllen?

      Wer bis Juni 2025 nicht gehandelt hat, riskiert jetzt nicht nur, potenzielle Kund:innen auszuschließen, sondern muss auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Folgen sind:

      1. Sanktionen: Bußgelder oder andere Strafen können fällig werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden.
      2. Image-Schäden: Unternehmen, die Barrierefreiheit ignorieren, laufen Gefahr, in der öffentlichen Wahrnehmung schlecht dazustehen – gerade in Zeiten, in denen Inklusion immer wichtiger wird.
      3. Wettbewerbsnachteil: Deine Mitbewerber:innen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, könnten dir Marktanteile wegschnappen.

      Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: Von den Anfängen bis heute

      Die Entwicklung der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland und Europa ist das Ergebnis zahlreicher gesetzlicher Initiativen, die darauf abzielen, allen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Hier ist eine detaillierte Zeitleiste der wichtigsten Gesetze und Richtlinien:

      • 2002: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Einführung des BGG in Deutschland, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fördert und Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen abbaut.
      • 2006: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK): Deutschland unterzeichnet die UN-BRK, die die Barrierefreiheit als grundlegendes Menschenrecht anerkennt.
      • 2016: EU-Richtlinie 2016/2102: Die Europäische Union verabschiedet die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die Mitgliedstaaten zur Umsetzung verpflichtete.
      • 2018: Aktualisierung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Deutschland passt die BITV an, um die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 zu erfüllen und die Barrierefreiheit öffentlicher Websites und mobiler Anwendungen sicherzustellen.
      • 2019: European Accessibility Act (EAA): Die EU verabschiedet den EAA, der Barrierefreiheitsanforderungen für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen festlegt und die Mitgliedstaaten zur Umsetzung bis 2025 verpflichtet.
      • 2021: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Deutschland setzt den EAA mit dem BFSG um, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und erstmals auch private Wirtschaftsakteure zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet.
      • 2025: Inkrafttreten des BFSG: Seit dem 28. Juni 2025 müssen in Deutschland alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen die festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
      Anteil der Menschen in Deutschland mit schwerer Behinderung (9,4 %), die von barrierefreien Angeboten im Netz profitieren könnten.

      Warum eine barrierefreie Website ein Gewinn für alle ist

      Eine barrierefreie Website ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Einschränkungen, deine Inhalte uneingeschränkt zu nutzen. Vor allem aber machen sie das Internet für alle zugänglich, auch für die 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung in Deutschland (das entspricht fast 10 % der Bevölkerung). Doch nicht jede:r mit einer Beeinträchtigung gilt gleich als schwerbehindert, deshalb ist die Anzahl der Menschen, die von Barrierefreiheit im Netz profitieren, wesentlich größer. Das betrifft:

      • Menschen mit Sehbeeinträchtigungen: Sehbeeinträchtigungen gehören zu den häufigsten Einschränkungen weltweit. Dazu zählen nicht nur Menschen mit vollständiger Blindheit, sondern auch jene mit teilweiser Seheinschränkung, Farbenblindheit oder altersbedingter Sehschwäche. 38,1 % der Deutschen z.B. sind ständige Brillenträger:innen, zwei Drittel aller Deutschen tragen eine Brille zumindest gelegentlich.
      • Menschen mit Hörbeeinträchtigungen: Auch Hörbeeinträchtigungen sind weit verbreitet. Dazu zählen Personen, die auf ein Hörgerät angewiesen sind, sowie Menschen mit vollständiger Gehörlosigkeit. 16 % der Erwachsenen in Deutschland sind laut einer Studie schwerhörig.
      • Menschen mit motorischen Einschränkungen: Motorische Einschränkungen betreffen die Fähigkeit, Eingabegeräte wie Maus oder Touchscreen zu bedienen. Dazu gehören z.B. Erkrankungen wie Arthritis oder neurologische Störungen wie Multiple Sklerose.
      • Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Kognitive Einschränkungen umfassen eine Vielzahl von Herausforderungen, wie Lernschwierigkeiten, Gedächtnisprobleme, Autismus oder Konzentrationsschwierigkeiten. Auch diese Personengruppen können von Barrierefreiheit profitieren.
      • Senior:innen: Mit zunehmendem Alter treten oft verschiedene Einschränkungen auf. Senior:innen sind daher eine der größten Zielgruppen, die von barrierefreien Websites profitieren. Über 22 Millionen Menschen sind älter als 60 Jahre, Tendenz steigend. Bis 2050 wird ihr Anteil voraussichtlich auf 38 % der Gesamtbevölkerung ansteigen.
      • Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen: Nicht jede Einschränkung ist dauerhaft. Menschen mit vorübergehenden Beeinträchtigungen – etwa nach einer Verletzung, durch Krankheit oder aufgrund einer stressigen Lebensphase – profitieren ebenfalls von barrierefreien Websites.
      • Menschen in herausfordernden Nutzungssituationen.  Auch Personen ohne körperliche Einschränkungen profitieren von barrierefreien Websites, wenn sie in besonderen Situationen sind, z. B.:
        • Schlechte Lichtverhältnisse.
        • Langsame Internetverbindung.
        • Nutzung mobiler Geräte mit kleinen Bildschirmen.

      Zusammengefasst bedeutet Barrierefreiheit, dass du nicht nur die 7,8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung in Deutschland ansprichst, sondern auch viele weitere Zielgruppen, die oft unbemerkt bleiben. Von älteren Menschen über Personen mit vorübergehenden Einschränkungen bis hin zu Menschen in Alltagssituationen: Barrierefreie Websites sind für alle da – und das ist ihre größte Stärke.

      Zukunft der Barrierefreiheit: Gesetzliche Entwicklungen

      Die digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union (EU) entwickelt sich stetig weiter, um den Zugang zu digitalen Inhalten für alle Bürger:innen zu verbessern. Nach der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Deutschland, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht überführt, könnten weitere gesetzliche Entwicklungen folgen. Unternehmen und Organisationen sollten daher proaktiv handeln und ihre digitalen Angebote nicht nur gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen barrierefrei gestalten, sondern auch zukünftige Entwicklungen im Blick behalten.

      Barrierefreie Websites bieten nicht nur Vorteile in puncto Zugänglichkeit, sondern können auch deine Suchmaschinenoptimierung erheblich verbessern. Suchmaschinen wie Google bewerten benutzerfreundliche und zugängliche Websites positiv, was langfristig die Online-Sichtbarkeit steigert.

      Mit durchdachten Digital-Marketing-Strategien von WEVENTURE Performance können Sie Ihre Online-Präsenz nachhaltig stärken und ausbauen. So förderst du nicht nur die Teilhabe aller Menschen, sondern positionierst dich auch als zukunftsorientiertes Unternehmen in einer zunehmend digitalisierten Welt.

      Fazit: Ihre nächsten Schritte zur barrierefreien Website

      Barrierefreiheit ist weit mehr als nur eine rechtliche Vorgabe – sie ist eine Chance, deine Website für alle zugänglich zu machen und gleichzeitig deine Marke zu stärken. Mit einer barrierefreien Website schaffst du nicht nur eine bessere Nutzererfahrung, sondern positionieren dich auch als modernes, verantwortungsbewusstes Unternehmen. Eine barrierefreie Website zeigt, dass du niemanden ausschließst – und das wird geschätzt.

      Der erste Schritt besteht darin, den aktuellen Status deiner Website zu überprüfen und herauszufinden, wo Verbesserungen notwendig sind. Doch Barrierefreiheit endet nicht mit ein paar technischen Updates. Es geht darum, Ihre Website kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten und zukünftige Entwicklungen wie neue Technologien oder gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen. Seit Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten – warum also nicht gestern damit beginnen?

      FAQ: Pflicht zur barrierefreien Website seit Juni 2025

      Seit wann gilt die Pflicht zur barrierefreien Website?

      Die gesetzliche Pflicht zur barrierefreien Website gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025. Seit diesem Datum müssen bestimmte Unternehmen, Online-Shops und Serviceanbieter ihre Websites und Apps so gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen vollständig nutzbar sind.

      Wer ist von der Pflicht betroffen?

      Die Regelung betrifft vor allem private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten – darunter E-Commerce, Banken, Versicherungen, Reiseanbieter und viele weitere Branchen. Auch kleinere Unternehmen sollten prüfen, ob sie indirekt betroffen sind (z. B. durch Zulieferer- oder Partnerpflichten).

      Was bedeutet „barrierefreie Website“ konkret?

      Eine barrierefreie Website ist so gestaltet und programmiert, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – sie ohne Hindernisse nutzen können. Das umfasst u. a. kontrastreiche Farben, skalierbare Schriften, Bedienbarkeit per Tastatur, verständliche Inhalte, Alt-Texte für Bilder und sauberen HTML-Code nach WCAG 2.1 AA.

      Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

      Die Pflicht basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern und Imageverlust führen.

      Muss meine Website jetzt komplett neu entwickelt werden?

      Nicht unbedingt. In vielen Fällen reicht eine gezielte Barrierefreiheits-Optimierung bestehender Websites aus. Dabei werden technische, gestalterische und inhaltliche Barrieren identifiziert und schrittweise beseitigt.

      Wie lange dauert die Umsetzung?

      Je nach Umfang kann die Anpassung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Deshalb empfiehlt es sich, jetzt mit der Prüfung zu starten.

      Warum ist eine Agentur sinnvoll?

      Eine spezialisierte Agentur wie WEVENTURE in Berlin kennt die rechtlichen Anforderungen, technische Standards und UX-Prinzipien, um eine Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nutzerfreundlich und suchmaschinenoptimiert zu gestalten.

      Bietet WEVENTURE eine Prüfung meiner Website an?

      Ja. Wir bieten Barrierefreiheits-Audits nach WCAG 2.1 AA, konkrete Maßnahmenpläne sowie die komplette Umsetzung – von der technischen Optimierung bis zur barrierefreien Content-Erstellung.

      Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website über die Pflicht hinaus?

      Barrierefreie Websites verbessern die Nutzererfahrung, erhöhen die Reichweite, stärken das Markenimage und können sogar SEO-Rankings positiv beeinflussen.

      Wie starte ich mit WEVENTURE?

      Einfach Kontakt aufnehmen – wir prüfen den Status quo eurer Website, erstellen einen Maßnahmenplan und setzen die Optimierungen so um, dass ihr seit 2025 rechtlich auf der sicheren Seite seid.

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