Seit dem 28. Juni 2025 ist es offiziell: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nun in Kraft in unserem Nachbarland Deutschland – und mit ihm die Pflicht zur barrierefreien Website für viele Unternehmen. Für Websites von private Unternehmen ist Barrierefreiheit in der Schweiz zwar (noch) nicht Pflicht wie beim deutschen BFSG – strategisch und rechtlich relevant wird sie trotzdem: Spätestens wenn du Kund:innen in der EU bedienst (z. B. E-Commerce, Buchung, digitale Services), greifen die Anforderungen aus European Accessibility Act (EAA) und den nationalen Umsetzungen, auch wenn dein Unternehmen in der Schweiz sitzt.
Doch digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine Pflicht – sie ist ein echter Gewinn: Du erreichst eine grössere Zielgruppe, verbesserst die Nutzerfreundlichkeit für alle (z. B. mobil oder im Alter) und stärkst gleichzeitig deine Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Kurz gesagt: Du investierst nicht nur in Inklusion, sondern auch in Reichweite, Usability und SEO. Es lohnt sich, jetzt aktiv zu werden – und nicht erst dann, wenn der Countdown abgelaufen ist.
WEVENTURE unterstützt dich dabei: Als Agentur für Barrierefreiheit in Zürich und Berlin helfen wir dir mit Accessibility-Audits (wie wir es z.B. bei STAYERY gemacht haben), konkrete Massnahmen oder auch komplette Umsetzung (wie z.B. bei Seniovo). Alternativ kannst du in unserem Ratgeber Schritt für Schritt nachlesen, wie du deine Website barrierefrei machst – verständlich erklärt und sofort umsetzbar.
In diesem Artikel
Ist deine Website barrierefrei?
Bei unserem Accessibility-Audit prüfen wir von WEVENTURE deine Website, Seite für Seite, auf alle Schwachstellen. Optional schauen wir auch auf weitere UX- und SEO-Aspekte. Das Ergebnis ist ein klarer Massnahmenkatalog mit Priorisierung.
Definition – Was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit bei einer Website?
Barrierefreiheit im Netz bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen genutzt werden können. Laut dem BFSG müssen digitale Angebote so gestaltet sein, dass sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“ (§3 Abs. 1 BFSG).
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ein Schritt in Richtung digitale Inklusion
Die digitale Barrierefreiheit hat eine lange Reise hinter sich, bevor sie in Europa und Deutschland nun allmählich zur Pflicht wird. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, erreicht diese Entwicklung einen entscheidenden Meilenstein. Aber wie kam es dazu? Hier ist ein Blick auf die rechtliche Geschichte der Barrierefreiheit im digitalen Raum.
Die Grundlagen: Der European Accessibility Act und die WCAG-Richtlinien
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz basiert auf der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA), die 2019 verabschiedet wurde. Ziel des EAA ist es, die Barrierefreiheit in der Europäischen Union einheitlich zu regeln und für alle zugänglich zu machen.
Der EAA verpflichtet Mitgliedsstaaten dazu, Gesetze zu schaffen, die digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei machen. Dazu gehören:
- Websites und Apps.
- E-Books und digitale Inhalte.
- Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und andere interaktive Terminals.
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen.
Die EU hat erkannt, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist, sondern auch wirtschaftliche Vorteile bietet – für Unternehmen, die ihre Zielgruppe erweitern, und für die Gesellschaft insgesamt. Der EAA beruft sich dabei auf die Grundprinzipien der WCAG – der Web Content Accessibility Guidelines.
Die WCAG sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie bieten klare Vorgaben, wie Websites und digitale Anwendungen gestaltet werden müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen.
Die Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien, die sicherstellen, dass digitale Inhalte:
- Wahrnehmbar sind: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass Nutzer:innen sie mit unterschiedlichen Sinnesfähigkeiten erfassen können.
- Bedienbar sind: Nutzer:innen müssen jede Funktion ohne Hindernisse nutzen können – auch ohne Maus.
- Verständlich sind: Inhalte und Navigation müssen klar und einfach sein.
- Robust sind: Inhalte müssen mit allen Hilfsmitteln kompatibel sein, wie Screenreadern oder Braille-Displays.
Die WCAG unterscheiden drei Konformitätsstufen, die den Grad der Barrierefreiheit beschreiben:
- A: Grundlegende Anforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen, z. B. Alternativtexte für Bilder.
- AA: Erweiterte Anforderungen, die eine breitere Zugänglichkeit sicherstellen, z. B. ausreichende Farbkontraste und klare Fokusmarkierungen.
- AAA: Höchste Anforderungen, die maximale Barrierefreiheit bieten, z. B. vollständige Audiodeskriptionen für Videos.
Für das BFSG sind die Stufen A und AA verpflichtend. Die AAA-Stufe ist nicht erforderlich, bietet jedoch zusätzliche Barrierefreiheit und kann für Unternehmen, die sich abheben möchten, interessant sein.
Wen betrifft die neue Pflicht zur Barrierefreiheit?
Seit dem 28. Juni 2025 ist es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören zum Beispiel:
- E-Commerce-Websites: Online-Shops, Marktplätze, Buchungsportale.
- Finanzdienstleister: Banken, Versicherungen und Kreditplattformen.
- Reiseanbieter: Webseiten für Reisebuchungen, Ticketshops und Mobilitätsservices.
- Telekommunikationsanbieter: Portale für Internet- und Mobilfunkverträge.
- Medienanbieter: Streaming-Dienste, Nachrichtenseiten und Apps.
Kurz gesagt: Wenn du ein digitales Angebot betreibst, das von der Öffentlichkeit genutzt wird, könnte das Gesetz auch dich betreffen. Auch wenn du als Schweizer Unternehmen in der EU tätig bist, fällst du möglicherweise unter die Pflicht.
Welche Ausnahmen gibt es für Website-Betreiber?
Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, ihre Websites oder Apps barrierefrei zu machen. Ausnahmen gelten u.a. für:
- Kleine Unternehmen (KMU): Wenn dein Dienstleistungs-Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und dein Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt, bist du nicht direkt betroffen. Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind jedoch nicht ausgenommen und müssen die Anforderungen erfüllen.
- B2B Produkte/Dienstleistungen: Angebote, die ausschliesslich für den B2B-Bereich konzipiert sind und nicht von Endverbraucher:innen genutzt werden, fallen nicht unter das BFSG.
- Interne Systeme: Websites und Tools, die nur intern genutzt werden und keinen öffentlichen Zugang haben, fallen nicht unter die Vorgaben.
Trotzdem: Auch wenn dein Unternehmen formal nicht verpflichtet ist, lohnt es sich, in Barrierefreiheit zu investieren – für eine grössere Zielgruppe, bessere SEO-Ergebnisse und eine stärkere Markenwahrnehmung.
Brauch ich eine barrierefreie Website als Schweizer Unternehmen?
Nicht zwingend. In der Schweiz gibt es derzeit kein eigenständiges Gesetz wie das deutsche BFSG, das private Unternehmen pauschal zu barrierefreien Websites verpflichtet. Für Bundesstellen und bundesnahe Organisationen gelten jedoch klare Vorgaben: Sie müssen ihre digitalen Angebote gemäss dem eCH-0059-Standard umsetzen, der sich an WCAG 2.1 (Level AA) orientiert. Rechtliche Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das Diskriminierung verhindern und die gleichberechtigte Teilhabe fördern soll.
Für private Unternehmen besteht also aktuell keine generelle WCAG-Pflicht – dennoch ist das Thema strategisch und rechtlich relevant. Wer digitale Dienstleistungen in der EU anbietet (z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen oder Apps), kann unter den European Accessibility Act (EAA) bzw. nationale Umsetzungen wie das deutsche BFSG fallen. Zudem wird Barrierefreiheit bei öffentlichen Ausschreibungen oder Kooperationen mit staatlichen Stellen häufig vorausgesetzt. Auch zivilrechtliche Risiken im Kontext von Diskriminierung oder Beschwerden sind nicht auszuschliessen.
Wichtig: In der Schweiz wird aktuell über eine Weiterentwicklung des BehiG diskutiert, die Gleichstellung und Zugänglichkeit – auch im digitalen Raum – stärken soll. Konkrete, umfassende Pflichten für die Privatwirtschaft bestehen zwar noch nicht, doch die regulatorische Tendenz zeigt klar in Richtung mehr Verbindlichkeit. Deshalb empfiehlt es sich schon heute, Websites mindestens an WCAG 2.1 AA auszurichten. Das reduziert Risiken, verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und zahlt gleichzeitig auf SEO, Performance und Markenvertrauen ein.
Was passiert, wenn Unternehmen die Vorgaben nicht erfüllen?
Wer bis Juni 2025 nicht gehandelt hat, riskiert jetzt nicht nur, potenzielle Kund:innen auszuschliessen, sondern muss auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Folgen sind:
- Sanktionen: Bussgelder oder andere Strafen können fällig werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden.
- Image-Schäden: Unternehmen, die Barrierefreiheit ignorieren, laufen Gefahr, in der öffentlichen Wahrnehmung schlecht dazustehen – gerade in Zeiten, in denen Inklusion immer wichtiger wird.
- Wettbewerbsnachteil: Deine Mitbewerber:innen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, könnten dir Marktanteile wegschnappen.
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Digitale Barrierefreiheit in der Schweiz: Von den Anfängen bis heute
Die Entwicklung der digitalen Barrierefreiheit in der Schweiz ist weniger über ein einzelnes „Website-Pflichtgesetz“ für die Privatwirtschaft geprägt, sondern über Gleichstellungsrecht, internationale Verpflichtungen – und klare Standards für die öffentliche Hand.
Der wichtigste Meilenstein ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG): Es bildet seit 1. Januar 2004 die rechtliche Basis, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen.
Parallel hat sich die Schweiz mit der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) verpflichtet, Barrierefreiheit als Teil von Gleichstellung konsequent voranzubringen (Ratifikation am 15. April 2014, Inkrafttreten am 15. Mai 2014).
In der Praxis wurde digitale Barrierefreiheit in der Schweiz vor allem über Standards operationalisiert – insbesondere im E-Government. Der zentrale Referenzrahmen ist eCH-0059 (Accessibility Standard) Version 3.0, der sich auf WCAG 2.1 (Level AA) stützt und in der Bundesverwaltung explizit als Massstab genutzt wird. Damit ist klar, woran sich „State of the Art“ orientiert – und was in Ausschreibungen, bei öffentlichen Auftraggebern oder bei Organisationen mit öffentlicher Nähe häufig faktisch erwartet wird.
Und heute kommt ein zusätzlicher Treiber dazu: Wenn Schweizer Unternehmen Produkte oder digitale Services in der EU anbieten, wird der European Accessibility Act (EAA) relevant – seit 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen EU-weit, und wer in diesen Markt liefert, muss in der Praxis mitziehen.
Warum eine barrierefreie Website ein Gewinn für alle ist
Eine barrierefreie Website ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Einschränkungen, deine Inhalte uneingeschränkt zu nutzen. Vor allem aber machen sie das Internet für alle zugänglich, auch für die über 500’000 Menschen mit einer schweren Behinderung in der Schweiz (das entspricht über 5 % der Bevölkerung). Doch nicht jede:r mit einer Beeinträchtigung gilt gleich als schwerbehindert, deshalb ist die Anzahl der Menschen, die von Barrierefreiheit im Netz profitieren, wesentlich grösser. Das betrifft:
- Menschen mit Sehbeeinträchtigungen: Sehbeeinträchtigungen gehören zu den häufigsten Einschränkungen weltweit. Dazu zählen nicht nur Menschen mit vollständiger Blindheit, sondern auch jene mit teilweiser Seheinschränkung, Farbenblindheit oder altersbedingter Sehschwäche. 38,1 % der Deutschen z.B. sind ständige Brillenträger:innen, zwei Drittel aller Deutschen tragen eine Brille zumindest gelegentlich.
- Menschen mit Hörbeeinträchtigungen: Auch Hörbeeinträchtigungen sind weit verbreitet. Dazu zählen Personen, die auf ein Hörgerät angewiesen sind, sowie Menschen mit vollständiger Gehörlosigkeit. 16 % der Erwachsenen in Deutschland sind laut einer Studie schwerhörig.
- Menschen mit motorischen Einschränkungen: Motorische Einschränkungen betreffen die Fähigkeit, Eingabegeräte wie Maus oder Touchscreen zu bedienen. Dazu gehören z.B. Erkrankungen wie Arthritis oder neurologische Störungen wie Multiple Sklerose.
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Kognitive Einschränkungen umfassen eine Vielzahl von Herausforderungen, wie Lernschwierigkeiten, Gedächtnisprobleme, Autismus oder Konzentrationsschwierigkeiten. Auch diese Personengruppen können von Barrierefreiheit profitieren.
- Senior:innen: Mit zunehmendem Alter treten oft verschiedene Einschränkungen auf. Senior:innen sind daher eine der grössten Zielgruppen, die von barrierefreien Websites profitieren. Über 22 Millionen Menschen in Deutschland sind älter als 60 Jahre, Tendenz steigend. Bis 2050 wird ihr Anteil voraussichtlich auf 38 % der Gesamtbevölkerung ansteigen.
- Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen: Nicht jede Einschränkung ist dauerhaft. Menschen mit vorübergehenden Beeinträchtigungen – etwa nach einer Verletzung, durch Krankheit oder aufgrund einer stressigen Lebensphase – profitieren ebenfalls von barrierefreien Websites.
- Menschen in herausfordernden Nutzungssituationen. Auch Personen ohne körperliche Einschränkungen profitieren von barrierefreien Websites, wenn sie in besonderen Situationen sind, z. B.:
- Schlechte Lichtverhältnisse.
- Langsame Internetverbindung.
- Nutzung mobiler Geräte mit kleinen Bildschirmen.
Zusammengefasst bedeutet Barrierefreiheit, dass du nicht nur die über 500’000 Menschen mit schwerer Behinderung in der Schweiz ansprichst, sondern auch viele weitere Zielgruppen, die oft unbemerkt bleiben. Von älteren Menschen über Personen mit vorübergehenden Einschränkungen bis hin zu Menschen in Alltagssituationen: Barrierefreie Websites sind für alle da – und das ist ihre grösste Stärke.
Zukunft der digitalen Barrierefreiheit: Gesetzliche Entwicklungen
Die digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union (EU) entwickelt sich stetig weiter, um den Zugang zu digitalen Inhalten für alle Bürger:innen zu verbessern. Nach der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Deutschland, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht überführt, könnten weitere gesetzliche Entwicklungen folgen. Unternehmen und Organisationen sollten daher proaktiv handeln und ihre digitalen Angebote nicht nur gemäss den aktuellen gesetzlichen Anforderungen barrierefrei gestalten, sondern auch zukünftige Entwicklungen im Blick behalten.
Barrierefreie Websites bieten nicht nur Vorteile in puncto Zugänglichkeit, sondern können auch deine Suchmaschinenoptimierung erheblich verbessern. Suchmaschinen wie Google bewerten benutzerfreundliche und zugängliche Websites positiv, was langfristig die Online-Sichtbarkeit steigert.
Mit durchdachten Digital-Marketing-Strategien von WEVENTURE Performance kannst du Ihre Online-Präsenz nachhaltig stärken und ausbauen. So förderst du nicht nur die Teilhabe aller Menschen, sondern positionierst dich auch als zukunftsorientiertes Unternehmen in einer zunehmend digitalisierten Welt.
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Fazit: Deine nächsten Schritte zur barrierefreien Website
Barrierefreiheit ist weit mehr als nur eine rechtliche Vorgabe – sie ist eine Chance, deine Website für alle zugänglich zu machen und gleichzeitig deine Marke zu stärken. Mit einer barrierefreien Website schaffst du nicht nur eine bessere Nutzererfahrung, sondern positionieren dich auch als modernes, verantwortungsbewusstes Unternehmen. Eine barrierefreie Website zeigt, dass du niemanden ausschliessst – und das wird geschätzt.
Der erste Schritt besteht darin, den aktuellen Status deiner Website zu überprüfen und herauszufinden, wo Verbesserungen notwendig sind. Doch Barrierefreiheit endet nicht mit ein paar technischen Updates. Es geht darum, deine Website kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten und zukünftige Entwicklungen wie neue Technologien oder gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen. Seit Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten – warum also nicht gestern damit beginnen?
FAQ über die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit
Seit wann gilt die Pflicht zur barrierefreien Website?
Wer ist von der Barrierefreiheits-Pflicht betroffen?
Was gilt in der Schweiz zur digitalen Barrierefreiheit?
In der Schweiz gibt es (noch) kein eigenständiges „BFSG“ wie in Deutschland, das private Unternehmen pauschal zur barrierefreien Website verpflichtet. Allerdings gelten für Bundesstellen und bundesnahe Organisationen klare Vorgaben: Sie müssen ihre digitalen Angebote gemäss dem eCH-0059-Standard barrierefrei gestalten, der sich an den WCAG 2.1 auf Level AA orientiert. Grundlage ist unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das Diskriminierung aufgrund von Behinderungen verhindern soll.
Für private Unternehmen besteht aktuell keine generelle gesetzliche Pflicht zur vollständigen WCAG-Umsetzung – trotzdem ist das Thema hochrelevant:
- Wer digitale Dienstleistungen in der EU anbietet (z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen, Apps), kann unter den European Accessibility Act (EAA) bzw. nationale Umsetzungen wie das deutsche BFSG fallen.
- Bei öffentlichen Ausschreibungen oder Kooperationen mit staatlichen Stellen wird Barrierefreiheit häufig vorausgesetzt.
- Rechtliche Risiken können sich aus Diskriminierungsverboten oder Beschwerden ergeben.
- Und: Parallel wird in der Schweiz über eine Weiterentwicklung des BehiG diskutiert, die digitale Angebote stärker adressieren soll – wer heute nach WCAG/eCH baut, ist morgen nicht im Nachzügler-Modus.
Unabhängig von der gesetzlichen Lage empfiehlt es sich daher, Websites mindestens an WCAG 2.1 AA auszurichten. Das reduziert Risiken, stärkt die Nutzerfreundlichkeit für alle und verbessert gleichzeitig SEO, Performance und Markenvertrauen.
Was bedeutet „barrierefreie Website“ konkret?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet und programmiert, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – sie ohne Hindernisse nutzen können. Das umfasst u. a. kontrastreiche Farben, skalierbare Schriften, Bedienbarkeit per Tastatur, verständliche Inhalte, Alt-Texte für Bilder und sauberen HTML-Code nach WCAG 2.1 AA.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es bei der digitalen Barrierefreiheit?
Die Pflicht basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Verstösse können zu Abmahnungen, Bussgeldern und Imageverlust führen.
Muss meine Website jetzt komplett neu entwickelt werden?
Wie lange dauert die Umsetzung?
Warum ist eine Barrierefreiheits-Agentur wie WEVENTURE sinnvoll?
Eine Full-Service-Agentur wie WEVENTURE in Zürich kennt die rechtlichen Anforderungen, technische Standards und UX-Prinzipien, um eine Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nutzerfreundlich und suchmaschinenoptimiert zu gestalten.
Bietet WEVENTURE eine Barrierefreiheits-Prüfung meiner Website an?
Ja. Wir bieten Barrierefreiheits-Audits nach WCAG 2.1 AA, konkrete Massnahmenpläne sowie die komplette Umsetzung – von der technischen Optimierung bis zur barrierefreien Content-Erstellung. Lies gerne in unseren Case Studies nach, wie wir z.B. schon STAYERY und Seniovo geholfen haben, ihre Website barrierefrei zu gestalten.
Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website über die Pflicht hinaus?
Barrierefreie Websites verbessern die Nutzererfahrung, erhöhen die Reichweite, stärken das Markenimage und können sogar SEO-Rankings positiv beeinflussen.
Wie starte ich mit WEVENTURE?
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