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      Agentur für digitale Barrierefreiheit

      Was ist barrierefreies Webdesign?

      Barrierefreies Webdesign macht Websites für alle zugänglich – auch für Menschen mit Einschränkungen. Dazu zählen z. B. gute Lesbarkeit, Bedienbarkeit per Tastatur und verständliche Inhalte.

      WARUM IST BARRIEREFREIHEIT?
      SO WICHTIG?

      • Barrierefreiheit ist längst kein „Nice-to-have“ mehr – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit August 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das viele private Unternehmen verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Öffentliche Stellen müssen sich schon jetzt an die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) halten, die sich wiederum auf die internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) stützt. In der Schweiz gelten diese Regelungen nicht, da nicht Teil der EU, aber Unternehmen tun trotzdem gut daran, ihre Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten – auch im Hinblick auf zukünftige, rechtliche Entwicklungen.
      • Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland (Schweiz: 1,8 Millionen) leben mit einer Beeinträchtigung – dazu zählen nicht nur dauerhafte Behinderungen, sondern auch altersbedingte Einschränkungen oder temporäre Barrieren wie ein gebrochener Arm. Barrierefreiheit bedeutet also Zugang für alle – und erhöht ganz nebenbei die Nutzerfreundlichkeit für jede:n.
      • Unternehmen, die frühzeitig in barrierefreie Lösungen investieren, vermeiden nicht nur teure Nachbesserungen, sondern schützen sich auch vor möglichen Abmahnungen und Bussgeldern. Zudem profitieren sie von einer grösseren Reichweite, besserer SEO und einem inklusiven Markenimage.

      Ist Ihre Website wirklich barrierefrei?

      Technische Grundlagen
      Barrierefreiheit beginnt im Code – und entscheidet sich oft in der Umsetzung.

      • Anpassbare Darstellung: Inhalte müssen auch ohne Stylesheets oder Layoutstruktur verständlich bleiben.
      • Responsives Design: Kein Scrollen in zwei Dimensionen (also vertikal und horizontal), keine festgelegte Ausrichtung.
      • Tastaturzugänglichkeit: Die Seite muss vollständig ohne Maus bedienbar sein – inklusive Escape aus Menüs.

      Inhalt & Gestaltung
      Gutes Design spricht alle an – vorausgesetzt, es berücksichtigt alle Nutzer:innen.

      • Kontraste & Farben: Mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis für Fliesstext – Logos ausgenommen.
      • Alt-Texte: Jedes Bild, Symbol oder Nicht-Text-Element braucht eine textliche Beschreibung.
      • Linktexte: Der Zweck eines Links muss allein durch Text oder Kontext erkennbar sein.

      Barrierefreiheit prüfen – besser jetzt als zu spät

      Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites in Deutschland und EU gesetzlich barrierefrei sein! Nutzen Sie unsere ausführliche PDF-Checkliste mit über 30 Prüfpunkten, um Ihre Website jetzt auf Barrierefreiheit zu prüfen.

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      ✅ Umfassender WCAG-Audit Ihres gesamten Webauftritts (inkl. A/AA-Kriterien)

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      ✅ Visuelle Vorschläge: Scribbles & Wireframes für bessere UX

      ✅ Kontrast- und Lesbarkeitstests für optimale Nutzerführung

      ✅ Prüfung auf responsive Darstellung, Ladezeit & mobile Nutzung

      ✅ Alt-Texte, Formularfehler, Videos & interaktive Inhalte im Fokus

      Unsere Barrierefreiheits-Experten

      Mit mehr als 7 Jahren SEO- sowie UX/UI-Erfahrung im Rücken hilft Ihnen unser Expertenteam in Zürich und Berlin garantiert dabei, Ihre Seite auf die vorderen Ränge zu pushen. Dank unserer interdisziplinären Arbeitsweise haben wir jederzeit Zugriff auf wertvolles Know-how aus angrenzenden Marketingbereichen (Web Analytics, Tracking, Conversion Rate Optimization etc.) und können so weit über den Tellerrand hinausschauen.

       

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      Corinna Vorreiter Head of Organic

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      Bettina Wille Geschäftsführerin

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      Mathias Bodien Geschäftsführer

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      Lara Hötzsch Digital Marketing Managerin

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      Häufig gestellte Fragen

      Ja, für viele Websites ist digitale Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Öffentliche Stellen in Deutschland müssen gemäss der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) barrierefreie Webangebote bereitstellen. Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Anbieter – z. B. im E-Commerce oder bei digitalen Dienstleistungen.

      Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind vom BFSG ausgenommen. Dennoch ist Barrierefreiheit auch für sie sinnvoll – aus rechtlicher, ethischer und wirtschaftlicher Sicht. Für öffentliche Stellen ist Barrierefreiheit hingegen verpflichtend, unabhängig von der Grösse.

      Digitale Barrierefreiheit umfasst viele Aspekte:
      Technik: z. B. semantischer HTML-Code, Tastaturbedienbarkeit
      Design: ausreichende Kontraste, skalierbare Schriftgrössen
      Inhalte: klare Sprache, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos
 Ziel ist es, Websites so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – auch mit Einschränkungen.

      Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dokumente von allen Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar sind – unabhängig von Sehvermögen, Motorik, Sprache oder technischen Hilfsmitteln. Sie orientiert sich an internationalen Standards wie der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).